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Prüfung von Brandmeldeanlagen in Frankfurt am Main

Autorenbild: Andreas Burkhard
Andreas Burkhard
22. Sept. 2024
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Brandmeldeanlagen gehören in vielen Sonderbauten zu den wesentlichen sicherheitstechnischen Anlagen. Abhängig von Gebäudeart, Nutzung und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind diese Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend durch Prüfsachverständige zu prüfen.

Planleistung führt Prüfungen von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen auch in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet durch. Bei der Prüfung werden neben den technischen Regelwerken insbesondere die bauordnungsrechtlichen Anforderungen, das Brandschutzkonzept und die für das Objekt festgelegten Schutzziele berücksichtigt


Brandmeldeanlage bei einer Prüfung durch einen Prüfsachverständigen

Wann müssen Brandmeldeanlagen in Hessen geprüft werden?


Die Prüfpflicht einer Brandmeldeanlage ergibt sich nicht allein aus einer technischen Norm. Maßgebend sind insbesondere die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das jeweilige Gebäude sowie die Festlegungen in der Baugenehmigung und im Brandschutzkonzept.

In Hessen werden die Anforderungen an die Prüfung technischer Anlagen insbesondere durch die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (TPrüfV) konkretisiert. Für die Durchführung der Prüfungen sind außerdem die Prüfgrundsätze für technische Anlagen und Einrichtungen zu berücksichtigen.

Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage festzustellen. Der konkrete Prüfumfang richtet sich dabei nach der jeweiligen Anlage und den Anforderungen des Gebäudes.




Was wird bei einer Brandmeldeanlage geprüft?


Der Umfang der Prüfung richtet sich nach der Ausführung der Brandmeldeanlage sowie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Gebäudes. Dabei werden unter anderem die Brandmelderzentrale, automatische und nichtautomatische Brandmelder, Alarmierungseinrichtungen sowie die Energieversorgung und Übertragungswege betrachtet.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Prüfung der Feuerwehrperipherie, beispielsweise Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Freischaltelement (FSE), soweit diese für das jeweilige Objekt vorgesehen sind.

Besondere Bedeutung haben zudem die Brandfallsteuerungen und das Zusammenwirken mit anderen sicherheitstechnischen Anlagen. Hierzu können beispielsweise Aufzüge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, Feststellanlagen oder weitere brandschutztechnische Einrichtungen gehören.


Welche technischen Regelwerke werden bei der Prüfung berücksichtigt?


Bei der Prüfung werden neben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben und den Festlegungen des Brandschutzkonzeptes auch die für die Anlage relevanten technischen Regelwerke berücksichtigt. Hierzu zählen je nach Ausführung insbesondere die DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2, die DIN 14675 sowie die einschlägigen Normen der DIN EN 54-Reihe.

Bei Sprachalarmanlagen sind darüber hinaus insbesondere die Anforderungen der DIN VDE 0833-4 sowie die entsprechenden Normen der DIN EN 54-Reihe zu berücksichtigen.

Welche Anforderungen im konkreten Projekt maßgebend sind, ist immer objektbezogen zu beurteilen.


Prüfung von Brandmeldeanlagen in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet


Planleistung führt Prüfungen von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen auch in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet durch. Zum Einsatzgebiet gehören unter anderem Frankfurt, Offenbach, Eschborn, Neu-Isenburg, Bad Homburg, Darmstadt und Wiesbaden.

Prüfungen können sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch nach wesentlichen Änderungen und im Rahmen wiederkehrender Prüfungen durchgeführt werden. Eine frühzeitige Abstimmung der erforderlichen Prüfunterlagen und des vorgesehenen Prüfumfangs erleichtert dabei insbesondere bei größeren oder komplexen Anlagen die Durchführung vor Ort.


Prüfsachverständiger für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen


Planleistung ist auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen mit Schwerpunkt Brandmelde- und Alarmierungsanlagen spezialisiert. Die Prüfungen werden durch einen anerkannten Prüfsachverständigen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen durchgeführt.

Neben Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet ist Planleistung bundesweit für Betreiber, Bauherren, Fachplaner und Errichter tätig.


Prüfung einer Brandmeldeanlage in Frankfurt anfragen


Sie benötigen eine Prüfung Ihrer Brandmeldeanlage oder Alarmierungsanlage in Frankfurt am Main oder im Rhein-Main-Gebiet?

Gerne können Sie Planleistung die vorhandenen Projektunterlagen sowie den gewünschten Prüfzeitraum zukommen lassen. Auf dieser Grundlage kann der erforderliche Prüfumfang abgestimmt und ein entsprechendes Angebot erstellt werden.




 
 
 

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