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Prüfung Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen

Baurechtliche Erstprüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrende Prüfungen von Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen und Sprachalarmanlagen – bundesweit.

Anerkannter 

Prüfsachverständiger

in Rheinland-Pfalz

Bundesweit

im Einsatz

Kurzfristige Termine nach Absprache

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Andreas Burkhard Ba.Eng.

Anerkannter Prüfsachverständiger 

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

INGENIEUR- UND SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

Das Ingenieur- und
Sachverständigenbüro Planleistung

Wir prüfen Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen, Sprachlarmierungsanlagen nach baurechtlichen Vorgaben bundesweit. Die Prüfungen erfolgen durch unseren in Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen.

Wir unterstützen Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner bei der rechtskonformen Umsetzung und sorgen für Sicherheit in jeder Projektphase.

Anerkannter

Prüfsachverständiger

Unabhängig

und neutral

Persönlicher Ansprechpartner

Bundesweit

im Einsatz

Wann ist eine Prüfung von Prüfsachverständige für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen erforderlich?

Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen können aufgrund baurechtlicher Vorgaben prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlagen sein. Ob eine Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen erforderlich ist, ergibt sich insbesondere aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Prüfverordnung des Bundeslandes, der Baugenehmigung sowie dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Eine Sachverständigenprüfung ist insbesondere in folgenden Fällen relevant:

  • vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage

  • unverzüglich nach wesentlichen Änderungen der technischen Anlage

  • unverzüglich nach technischer Änderung der baulichen Anlage

  • jeweils innerhalb einer Frist von i.d.R. 3 Jahren (wiederkehrende Prüfungen)

Baubegleitung_Prüfung

Mängel nicht erst bei der Prüfung festellen

Prüfsachverständigen frühzeitig einbinden

Beziehen Sie einen Prüfsachverständigen frühzeitig in Ihr Projekt ein.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, beantworten fachliche Fragen, zeigen mögliche Planungs- und Ausführungsabweichungen frühzeitig auf und beraten Sie zu geeigneten Lösungsansätzen. So können Mängel bereits vor der eigentlichen Prüfung erkannt und unangenehme Überraschungen bei der Abnahme vermieden werden.

Langfristig, effizient und zuferlässig

Rahmenvertrag für wiederkehrende Prüfungen

Für Betreiber mit mehreren Liegenschaften bieten wir individuelle Rahmenverträge für wiederkehrende Prüfungen von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

 

Sie müssen die einzelnen Prüftermine nicht selbst nachhalten – wir koordinieren die wiederkehrenden Prüfungen, stimmen Termine mit Wartungsunternehmen ab und begleiten Ihre Liegenschaften mit einem festen Ansprechpartner über mehrere Jahre.

 

Ihre Vorteile:

  • Planungssicherheit für mehrere Liegenschaften

  • Besser kalkulierbare und vorhersehbare Kosten

  • Langfristige Terminplanung über mehrere Jahre

  • Ein zentraler Ansprechpartner

  • Abstimmung mit Wartungsfirmen und weiteren Beteiligten

  • Organisation der Prüftermine durch Planleistung

  • Gleichbleibende Prüfqualität über alle Standorte

FAQ zur Prüfung der Brandmeldeanlagen

  • Eine Brandmeldeanlage (BMA) dient der frühzeitigen Erkennung und Meldung von Bränden. Automatische Brandmelder erfassen je nach Ausführung Brandkenngrößen wie Rauch, Wärme oder Flammen und melden diese an die Brandmeldezentrale. Von dort kann der Alarm an eine ständig besetzte Stelle oder die Feuerwehr weitergeleitet werden.

    Neben der Branderkennung können moderne Brandmeldeanlagen auch Brandfallsteuerungen auslösen, zum Beispiel für Alarmierungsanlagen, Sprachalarmanlagen, Aufzüge, Türen oder Rauchabzugsanlagen.

    Wichtige Regelwerke sind unter anderem DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2, DIN EN 54 und DIN 14675-1.

  • Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend innerhalb von drei Jahren geprüft werden. Hier gelten die Vorgaben des jeweilgen Bundeslandes uns seine Prüfververordnung,

  • Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Prüfsachverständige entsprechend den baurechtlichen Vorgaben und den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer

  • Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.

    Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht

  • In Nordrhein-Westfalen müssen prüfpflichtige Brandmelde- und Alarmierungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Maßgeblich sind insbesondere die PrüfVO NRW, die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept.

  • In Bayern müssen prüfpflichtige Brandmelde- und Alarmierungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung ist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Maßgeblich ist insbesondere die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV).

  • Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen

Handfeuermelder

Jetzt Prüftermin anfragen

Prüfung Alarmierungsanlagen

STI-Messung
  • Alarmierungsanlagen sind häufig in Sonderbauten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Industrieanlagen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Grundlage sind baurechtliche Vorgaben, Brandschutzkonzepte und behördliche Anforderungen.

  • Baurechtlich geforderte Alarmierungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend gemäß den Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer geprüft werden. Wir unterstützen Sie bundesweit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung.

  • Alarmierungsanlagen dürfen gemäß baurechtlichen Vorgaben nur durch anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden. Grundlage sind die jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.

  • Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.

    Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht

  • Die Kosten für die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht hängen vom Gebäudetyp, der Größe der Anlage und dem Prüfaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot

  • Kurzfristige Termine sind bundesweit möglich. Je nach Projektumfang können Prüfungen häufig innerhalb weniger Tage eingeplant werden.

  • Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen.

  • Die STI-Messung bewertet die Sprachverständlichkeit einer Sprachalarmierungsanlage und stellt sicher, dass Durchsagen im Notfall verständlich übertragen werden

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