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Sachverständigen Prüfung

Wir prüfen Ihre Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht zuverlässig, bundesweit und rechtssicher.

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Prüfsachverständiger
Ba.Eng.Andreas Burkhard

Das Ingenieur- und

Sachverständigenbüro

Planleistung

Wir prüfen Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen nach baurechtlichen Vorgaben bundesweit. Die Prüfungen erfolgen durch unseren in Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen.

Wir unterstützen Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Hausverwaltungen und Unternehmen bei:

  • Erstprüfungen

  • jeweils innerhalb einer Frist von i.d.R. 3 Jahren Wiederkehrenden Prüfungen

  • Prüfungen nach wesentlichen Änderungen

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme

  • Wirk-Prinzip-Prüfungen

  • Baubegleitung

Nach jeder Prüfung erhalten Sie einen rechtssicheren Prüfbericht sowie eine schnelle und zuverlässige Terminvergabe deutschlandweit.

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Unseren Planungs- und baubegleitende Prüfungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Unterstützung Ihrer Montagefirmen während der Bauphase sowie bei der Abnahme der Gewerke. Durch frühzeitige Abstimmungen helfen wir dabei, Mängel rechtzeitig zu erkennen, kostenintensive Nacharbeiten zu vermeiden und wirtschaftliche Ausführungslösungen umzusetzen.

Prüfung Brandmeldeanlage

  • Brandmeldeanlagen sind häufig in Sonderbauten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Industrieanlagen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Grundlage sind baurechtliche Vorgaben, Brandschutzkonzepte und behördliche Anforderungen.

  • Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend innerhalb von drei Jahren geprüft werden. Hier gelten die Vorgaben des jeweilgen Bundeslandes uns seine Prüfververordnung,

  • Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Prüfsachverständige entsprechend den baurechtlichen Vorgaben und den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer

  • Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.

    Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht

  • Die Kosten für die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht hängen vom Gebäudetyp, der Größe der Anlage und dem Prüfaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot

  • Kurzfristige Termine sind bundesweit möglich. Je nach Projektumfang können Prüfungen häufig innerhalb weniger Tage eingeplant werden.

  • Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen

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Prüfung Alarmierungsanlagen

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  • Alarmierungsanlagen sind häufig in Sonderbauten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Industrieanlagen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Grundlage sind baurechtliche Vorgaben, Brandschutzkonzepte und behördliche Anforderungen.

  • Baurechtlich geforderte Alarmierungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend gemäß den Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer geprüft werden. Wir unterstützen Sie bundesweit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung.

  • Alarmierungsanlagen dürfen gemäß baurechtlichen Vorgaben nur durch anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden. Grundlage sind die jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.

  • Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.

    Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht

  • Die Kosten für die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht hängen vom Gebäudetyp, der Größe der Anlage und dem Prüfaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot

  • Kurzfristige Termine sind bundesweit möglich. Je nach Projektumfang können Prüfungen häufig innerhalb weniger Tage eingeplant werden.

  • Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen.

  • Die STI-Messung bewertet die Sprachverständlichkeit einer Sprachalarmierungsanlage und stellt sicher, dass Durchsagen im Notfall verständlich übertragen werden

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Prüfsachverständiger
Ba.Eng.Andreas Burkhard

Wie  kann ich Ihnen weiter helfen?

Mozartstraße 9a
67122 Altrip


+49 (0)172 1063585
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