

Sachverständigen Prüfung
Wir prüfen Ihre Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht zuverlässig, bundesweit und rechtssicher.
Das Ingenieur- und
Sachverständigenbüro
Planleistung
Wir prüfen Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen nach baurechtlichen Vorgaben bundesweit. Die Prüfungen erfolgen durch unseren in Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen.
Wir unterstützen Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Hausverwaltungen und Unternehmen bei:
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Erstprüfungen
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jeweils innerhalb einer Frist von i.d.R. 3 Jahren Wiederkehrenden Prüfungen
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Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
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Prüfungen vor Inbetriebnahme
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Wirk-Prinzip-Prüfungen
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Baubegleitung
Nach jeder Prüfung erhalten Sie einen rechtssicheren Prüfbericht sowie eine schnelle und zuverlässige Terminvergabe deutschlandweit.

Unseren Planungs- und baubegleitende Prüfungen
Prüfung Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlagen sind häufig in Sonderbauten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Industrieanlagen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Grundlage sind baurechtliche Vorgaben, Brandschutzkonzepte und behördliche Anforderungen.
Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend innerhalb von drei Jahren geprüft werden. Hier gelten die Vorgaben des jeweilgen Bundeslandes uns seine Prüfververordnung,
Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Prüfsachverständige entsprechend den baurechtlichen Vorgaben und den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer
Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.
Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht
Die Kosten für die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht hängen vom Gebäudetyp, der Größe der Anlage und dem Prüfaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot
Kurzfristige Termine sind bundesweit möglich. Je nach Projektumfang können Prüfungen häufig innerhalb weniger Tage eingeplant werden.
Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen

Prüfung Alarmierungsanlagen

Alarmierungsanlagen sind häufig in Sonderbauten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Industrieanlagen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Grundlage sind baurechtliche Vorgaben, Brandschutzkonzepte und behördliche Anforderungen.
Baurechtlich geforderte Alarmierungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend gemäß den Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer geprüft werden. Wir unterstützen Sie bundesweit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung.
Alarmierungsanlagen dürfen gemäß baurechtlichen Vorgaben nur durch anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden. Grundlage sind die jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.
Wir prüfen zunächst Ihre Unterlagen, führen anschließend die Vor-Ort-Prüfung durch und erstellen nach erfolgreicher Prüfung einen rechtssicheren Prüfbericht. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt bereits während der Bauphase.
Anfrage → Unterlagenprüfung → Vor-Ort-Prüfung → Prüfbericht
Die Kosten für die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach Baurecht hängen vom Gebäudetyp, der Größe der Anlage und dem Prüfaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot
Kurzfristige Termine sind bundesweit möglich. Je nach Projektumfang können Prüfungen häufig innerhalb weniger Tage eingeplant werden.
Für eine schnelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – Ihre Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie eine kurze Anlagenbeschreibung mit Anzahl der Zentralen.
Die STI-Messung bewertet die Sprachverständlichkeit einer Sprachalarmierungsanlage und stellt sicher, dass Durchsagen im Notfall verständlich übertragen werden
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