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​Prüfung Sicherheitstechnischer Anlagen

Wann prüfen (nach Baurecht)?


Prüfungen sind erforderlich …

  • vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlage,

  • unverzüglich nach wesentlichen Änderungen an der technischen Anlage,

  • unverzüglich nach technischen Änderungen an der baulichen Anlage bzw. Nutzung,

  • wiederkehrend, in der Regel alle 3 Jahre (landesrechtlich geregelt).

Warum prüfen (nach Baurecht)?

Nach den Bauordnungen der Länder werden sicherheitstechnische Anlagen – insbesondere in Sonderbauten – benötigt. Für die Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen sind deshalb Prüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vorgesehen. 

Was wir für Sie tun können

Was wir für Sie tun können (Sicherheitstechnische Anlagen)
Wir übernehmen – durch uns oder qualifizierte Partner – die Prüfung, Dokumentation und Abnahmebegleitung nach Baurecht für sicherheitstechnische Anlagen

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Brandmelde- & Sprachalarmanlagen
(BMA/SAA)

In modernen, vernetzten Gebäuden warnen Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) anwesende Personen frühzeitig und starten automatisch Hilfeprozesse (z. B. Alarmierung der Feuerwehr). In Objekten mit erhöhtem Risiko – Schulen/Universitäten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels/Versammlungsstätten, Büro- und Industriegebäude, Logistik, Bahnhöfe/Flughäfen – sind Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Integrität dieser Systeme entscheidend.

Abnahmen / Messung

Sachverständigen Abnahmen BMA/SAA 
Wir prüfen und begleiten die baurechtliche Abnahme Ihrer Brandmelde- und Sprachalarmanlage (BMA/SAA) – von der Unterlagenprüfung über die Vor-Ort-Begehung bis zum Prüfnachweis. Wir unterstützen Sie bei der Wirk- Prinzip-Prüfung, dokumentieren alle Ergebnisse transparent (inkl. Fotodoku) und geben priorisierte Maßnahmen für die zügige Umsetzung.

Sprachverständlichkeit (STI)
Benötigen Sie die Messung der Sprachverständlichkeit? Wir führen die STI-Messung nach DIN VDE 0833-4 durch, bewerten die Ergebnisse objektiv und liefern einen prüffähigen Bericht mit Messpunkten, Rahmenbedingungen und klaren Empfehlungen.

Prüfsachverständige

Unser bauaufsichtlich Prüfsachverständiger in RLP anerkannt – bundesweit gültig ist unabhängig, kurzfristig verfügbar und begleitet Sie baubegleitend bis zur Abnahme – mit transparenter, nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Fotodoku). Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.

Mehr als BMA/SAA – Prüfungen mit unseren Partnern

Mehr als BMA/SAA – Prüfungen mit unseren Partnern
Neben Brandmelde- und Sprachalarmanlagen führen wir gemeinsam mit anerkannten Partnern weitere Prüfungen nach Baurecht durch inkl. Dokumentation und Abnahmebegleitung:

  • Sicherheitsbeleuchtung

  • Sicherheitsstromversorgung (SSV)

  • Elektrische Anlagen

  • Löschanlagen (z. B. Sprinkler, Gaslöschanlagen)

  • Entrauchungsanlagen (NRWA/RWA)

  • Lüftungsanlagen 

Ergebnis: prüffähige Nachweise, priorisierte Maßnahmen, zuverlässiger Betrieb.

Sicher, verständlich, prüfbar
Klare Ergebnisse statt Rätselraten: Prüfnachweis, Maßnahmenplan, realistische Fristen – für einen zuverlässigen Betrieb und bestehende Prüfungen.
Angebot in 48 h – senden Sie uns Ihre Unterlagen.

Kontakt

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