Prüfsachverständiger | Prüfungen in Hessen
Rechtliche Grundlagen für BMA-Prüfungen in Darmstadt
Die baurechtliche Prüfung von Brandmeldeanlagen richtet sich nach den geltenden Vorschriften des Landes Hessen. Maßgeblich sind insbesondere die Hessische Technische Prüfverordnung (TPrüfV), die einschlägigen Prüfgrundsätze sowie die objektspezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept.
Die Prüfungen erfolgen unter Berücksichtigung der relevanten technischen Regelwerke, insbesondere der DIN VDE 0833-2 und DIN 14675-1.
Anerkennung und Prüfberechtigung in Hessen
Planleistung führt baurechtliche Prüfungen von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen in Frankfurt am Main sowie im gesamten Bundesland Hessen durch.
Die Anerkennung als Prüfsachverständiger wurde durch das Land Rheinland-Pfalz erteilt. Die Tätigkeit in Hessen erfolgt unter Berücksichtigung der Hessischen Technischen Prüfverordnung (TPrüfV) und der dort geltenden Anforderungen an die Prüfberechtigung.
Zum Leistungsumfang gehören Erstprüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrende Prüfungen.

